Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung betrifft, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorgesehen ist, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Dies gilt insbesondere für Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Sportveranstaltungen.